Satzungen
Platz- und Spielordnung des TC Haslach

Unser Tennisclub ist Mitglied des Badischen Tennis-Verbandes und des Deutschen Tennis-Bundes.
Die Spielabwicklung erfolgt nach den Regeln des DTB.

Platzordnung
  1. Jeder Spieler hat sich innerhalb der Platzanlage ruhig zu verhalten, damit die Spiele ohne Störung ausgetragen werden können.
  2. Zur Schonung der Plätze sind nur vorschriftsmäßige Tennisschuhe zugelassen.
  3. Der Platz ist nach beendetem Spiel abzuziehen und bei Trockenheit vor Spielbeginn zu wässern.
  4. Sportunfälle sind versichert. Meldung bitte an ein Mitglied des Vorstands. Für sonstige Unfälle oder Diebstahl auf der Anlage haftet der Club nicht.
Spielordnung
  1. Die Plätze dürfen nur von den Mitgliedern benutzt werden, die ihren finanziellen Verpflichtungen dem Club gegenüber nachgekommen sind.
  2. Die Spielberechtigung beträgt für Einzel 45 Minuten, für Doppel 60 Minuten.
  3. Für jeden Platz gibt es eine Zeituhr, die auf den Beginn der Spielzeit zu stellen ist. Wer die Uhr nicht einstellt, muss den Platz auf Verlangen verlassen.
  4. An Werktagen sind diejenigen vorrangig spielberechtigt, die an diesem Tag noch nicht gespielt haben. Samstags, Sonntags und an Feiertagen gilt diese Regelung nicht. Die Spielberechtigung ergibt sich dann aus der Reihenfolge der Wartenden.
  5. Bei regem Spielbetrieb bitte möglichst Doppel spielen.
  6. Platzreservierungen sind außer den Trainingszeiten nur für Forderungsspiele möglich. Die am Schwarzen Brett ausgehängten Forderungslisten sind vollständig auszufüllen, andernfalls ist die Platzreservierung anfechtbar. Es dürfen nicht mehr als zwei Forderungsspiele gleichzeitig stattfinden.
  7. Jugendliche (unter 18 Jahre) haben Spielberechtigung: werktags bis 18 Uhr samstags bis 15 Uhr.
    An Sonn- und Feiertagen haben Jugendliche kein Spielrecht. Außerhalb der angegebenen Zeiten können sie spielen, wenn kein Vollmitglied Anspruch auf den Platz erhebt.
  8. Kurgäste sowie Gäste in Begleitung von Clubmitgliedern können die Anlage des TC Haslach benutzen. Haslacher Bürger können höchstens ein Jahr als Gäste spielen.
Spielberechtigung von Gästen:
Werktags bis 17 Uhr und samstags bis 13 Uhr.
Außerhalb der angegebenen Zeiten können die Plätze nur benutzt werden, wenn kein Mitglied Anspruch darauf erhebt.

Gäste in Begleitung von Clubmitgliedern:
Vor Betreten des Platzes tragen sich Gast und Clubmitglied bitte in die Gästeliste ein.
Das Clubmitglied ist verantwortlich für die Entrichtung der Gastspielgebühr (siehe Beiträge und Gebühren).
Der Wirtschaftsdienst oder die Vorstandsmitglieder nehmen die Gastspielgebühr entgegen.
Nach erfolgter Zahlung, wird dies auf der Gästeliste quittiert.

Kurgäste:
Kurgäste wenden sich an die Sparkasse Haslach-Zell.
Bitte zahlen Sie Ihre Gastspielgebühr auf das Konto Nr. 00-014803 ein.
Der Einzahlungsschein mit Zweck und Zeitraumvermerk ist Ihr Berechtigungsausweis.
Gegen Hinterlegung von 10,00€ erhalten Kurgäste einen Platzschlüssel.
Dieser ist nach Ablauf der bezahlten Spielzeit wieder abzugeben.


Haslach, den 30.05.01
Vorstandschaft des Tennisclub Haslach 1958 e.V.
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